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Entwicklung auf Anfrage

Bauunternehmen & Nachunternehmer

Bauabrechnungs-Software

Verbinden Sie gemessene Bauleistungen mit Vertragspositionen, Freigabe der technischen Abteilung und periodischen Abschlagsabrechnungen. Für die Software, die wir entwickeln, bestimmen wir Mengen-, Abzugs- und Zahlungsprüfungen anhand Ihrer Vertragsorganisation.

  • Vertragspositionen und Aufmaß
  • Freigaben der technischen Abteilung
  • Abzüge und Sicherheiten
Rohbaumodell, Schutzhelm und Pläne neben Münzstapeln und Tablet mit Diagrammen
  1. Erstgespräch
  2. Umfang und Angebot
  3. Entwicklung

Stützen Sie Baustellenaufmaß und Periodenabrechnung auf dieselben Einträge

Prüfen Sie bei der Abschlagsabrechnung, welche Leistung jeder Menge zugrunde liegt. Fotos in Nachrichten, separate Positionslisten und andere Abzugsrechnungen erschweren die Erklärung. Erneut angesetzte Vorperiodenmengen oder fehlende Vorauszahlungsverrechnung erhöhen den Prüfaufwand. Wir planen Baustelleneinträge mit Position, Ort und Zeitraum. Vorgeschlagene und technisch anerkannte Mengen können nach gemeinsam gewählten Regeln getrennt bleiben.

Unklare Abrechnungsgrundlagen

  • Die Leistung auf einem Foto lässt sich keiner Position oder Periode zuordnen.
  • Vorperiodenmengen und neue Aufmaße vermischen sich in derselben Tabelle.

Grundlagen im geplanten Projekt

  • Ort und Position können mit dem Aufmaßbeleg verbunden werden.
  • Freigegebene Periodenmengen werden als Eingaben der kumulierten Rechnung getrennt.

Vom Baustelleneintrag zur freigegebenen Abschlagsübersicht

Betrachten wir eine Periode eines Nachunternehmervertrags. Gemeinsam prüfen wir Messung, Weitergabe an die technische Abteilung und Abzugsbelege. Die Schritte dienen der Umfangswahl; Freigabereihenfolgen können Auftraggeber- und internen Abläufen folgen.

  1. 01

    Vertrag definieren

    Positionsnummern, Einheiten und Preise können dem Vertrag zugeordnet werden. Vorauszahlungsverrechnung und Sicherheitseinbehalte richten sich nach Ihren definierten Vertragsbedingungen.

  2. 02

    Aufmaß prüfen lassen

    Mengen, Orte und Fotos von der Baustelle können vorgesehen werden. Eine Projektregel kann vorgeschlagenes Aufmaß bis zur technischen Prüfung und Freigabe aus der Abrechnung ausschließen.

  3. 03

    Übersicht und Zahlung trennen

    Periodenbetrag, Vorabrechnungen und kumulierte Summe können gemeinsam berechnet werden. Zahlungsstatus und Abzugszeilen freigegebener Abrechnungen lassen sich getrennt planen.

Grenzen Sie den Einstieg mit Positionsliste, Freigabe und Abzügen ein

Wir können mit Feldern beginnen, die Abrechnungsgrundlagen verbinden. Klare Beziehungen zwischen Vertrag, Aufmaß und Periodenrechnung bestimmen die Daten späterer Berichte. Auch die Bestätigung zusätzlicher Leistungen besprechen wir frühzeitig.

  1. Grundumfang der Periode

    Vertrag und Übersicht
    Einheitspreise, Baustellenaufmaß, technische Prüfung und Periodenabrechnung können den Kern bilden. Getrennte Abzugszeilen folgen Ihrer Berechnungsweise.
  2. Weitere Anforderungen

    Sicherheiten und Baustellenzugang
    Fristen von Sicherheiten, Rückgabebedingungen und Projektübersichten können ergänzt werden. Aufmaße und Fotos bei schwacher Verbindung mit späterer Synchronisierung werden gesondert bewertet.
  3. Abhängig von Fremdsystemen

    Übertragung von Finanzdaten
    Buchhaltung und das türkische E-Rechnungssystem werden bei technischem Anbieterzugriff geprüft. Für externe Preisänderungsdaten werden Quelle und Abrufbedingungen getrennt bestimmt.

Vergleichen Sie Nachunternehmerabrechnung und Vorlage beim Auftraggeber

Intern anerkannte Aufmaße können beim Auftraggeber anders dargestellt werden. Preislisten, Abzugsgrundlagen und Tabellenformate werden je Vertrag betrachtet. Wir planen gemeinsame Leistungsbezüge und getrennte Preise sowie Freigaben. Die Zahlen verschiedener Parteien bleiben dadurch unterscheidbar.

Aufmaßprüfung

Nachunternehmerabrechnung
Vorschläge des Nachunternehmers können von technischer Anerkennung getrennt bleiben.
Abrechnung für den Auftraggeber
Vorgelegte Mengen können den Prüfungen des Auftraggebers folgen.

Berechnungsgrundlage

Nachunternehmerabrechnung
Preise und Abzüge des Nachunternehmervertrags können definiert werden.
Abrechnung für den Auftraggeber
Positionen und Freigaben des Auftraggebervertrags werden getrennt betrachtet.

Ausgabeformat

Nachunternehmerabrechnung
Die mit dem Nachunternehmer abgestimmte Periodenaufstellung kann geplant werden.
Abrechnung für den Auftraggeber
Gewünschte Übersichts- und Aufmaßformate des Auftraggebers werden bewertet.

Trennen Sie Aufmaßvorschläge, technische Freigaben und Buchhaltungsrechte

Quellzugriff und endgültige Abrechnungsfreigabe sind verschiedene Befugnisse. Baustellenpersonal muss nicht unbedingt Vertragspreise ändern können. Die Software, die wir entwickeln, kann Änderungen nach Freigabe mit Person und betroffenem Eintrag nachvollziehbar machen.

Baustelle und technische Abteilung

Mengenvorschläge und Fotos können getrennte Rechte von technischer Prüfung und Annahme erhalten. Gewählter Nachunternehmerzugriff kann auf eigene Leistungen begrenzt werden.

Buchhaltung und Leitung

Zahlungsstatus, Vorauszahlungsverrechnung und Sicherheiten erhalten aufgabenbezogene Rechte. Leitungsberichte bedeuten keine Bearbeitungsrechte für alle Baustelleneinträge.

Personal- und Vertragsdaten

Für Beschäftigtendaten und Personen auf Fotos betrachten wir KVKK, das türkische Datenschutzgesetz; Ihre Firma ist datenschutzrechtlich verantwortlich. Arbeitsschutz, Finanzvorschriften, Abzüge und Vertragsbedarf werden mit Ihren befugten Beratern bewertet.

Verbinden Sie Aufmaßabweichungen und Abrechnungseinwände mit derselben Bauleistung

Bewahren Sie die Quelle strittiger Mengen für das Gespräch. Ersetzt die anerkannte Menge einfach das Nachunternehmeraufmaß, geht der Abweichungsgrund verloren. Vorgeschlagene und anerkannte Menge, Foto und Erklärung können getrennte Felder erhalten. Einwände gegen freigegebene Abrechnungen können mit der bisherigen Periode verbunden werden. Ihre befugten Fachkräfte bestimmen Korrekturperiode und kumulierte Auswirkungen nach Vertrag.

Erschwerte Klärung

  • Das erste Aufmaß wird überschrieben; die Grundlage der Differenz fehlt.
  • Die Zuordnung zur Vorabrechnung oder neuen Periode bleibt unklar.

Nachvollziehbare Einwände

  • Vorschlag, Annahme und Erklärung können denselben Ort und dieselbe Position erhalten.
  • Änderungswünsche werden mit Periode und Freigabeentscheidung betrachtet.

Ordnen Sie Einheitspreislisten und bisherige Abschlagsabrechnungen zu

Wählen Sie richtige Anfangswerte für Periodenrechnungen. Positionspreise allein reichen für anerkannte Mengen oder offene Vorauszahlungen möglicherweise nicht aus. An Vertrags- und Tabellenbeispielen ohne personenbezogene Daten prüfen wir die maßgeblichen Quellen.

  1. 01

    Positionen und Einheiten zuordnen

    Positionscodes, Maßeinheiten und Vertragsversionen werden getrennt. Bei gleichen Nummern mit anderen Beschreibungen wird eine technisch zu bestätigende Zuordnung vorbereitet.

  2. 02

    Periodenbeginn prüfen

    Vorabrechnungssummen, Restvorauszahlungen und Sicherheitseinbehalte können in einer Probeübernahme verglichen werden. Offene Einwände und Abnahmeprüfung können zum Entwicklungsumfang gehören.

  3. 03

    Ausgabe und Anbindung wählen

    Das vertraute Auftraggeberformat wird anhand eines Beispiels bewertet. Finanzübertragungen hängen vom Anbieterzugriff ab; Dateiausgaben erhalten eigene Grenzen.

Betrachten Sie die Weitergabe von Baustellendaten an die technische Abteilung

Notieren Sie vor dem Gespräch, wie oft dasselbe Aufmaß erneut eingegeben wird. Dienstleistungs- und Projektbeispiele helfen dabei, Entscheidungen bei der Weitergabe zwischen Teams zu besprechen. Vertrags- und Tabellenfelder bestimmen wir aus Ihren Belegen.

Bereiten Sie ein leeres Aufmaßblatt und ein Abzugsbeispiel vor

Bereiten Sie Positionsliste, Aufmaßblatt und Abzugsbeispiel ohne personenbezogene oder vertrauliche kaufmännische Angaben vor. Beschreiben Sie die heutige Klärung einer strittigen Menge. So bestimmen wir Prüffelder der technischen Abteilung und Buchhaltung.

  • Teilen Sie die Freigabereihenfolge beim Periodenabschluss mit.
  • Beschreiben Sie Verbindung und Fotobedarf auf der Baustelle.
  • Listen Sie Auftraggeberausgaben und Finanzübertragung getrennt auf.

Das Angebot folgt Vertragsarten, Berechnungsregeln, Tabellenformaten und Baustellenzugang. Abonnementnutzung, Unterstützung und Zusatzentwicklung werden schriftlich besprochen.

So arbeiten wir

Wir verkaufen kein fertiges Paket: Wir gestalten die Software entlang Ihrer Abläufe, entwickeln die erste Version in kurzen Schritten und betreiben sie auch nach dem Start.

  1. 01

    Erstgespräch

    Wir hören zu: Ihre Abläufe, Ihr Team und die Werkzeuge, die Sie heute nutzen.

  2. 02

    Umfang und Angebot

    Module, Prioritäten und Preis halten wir in einem schriftlichen Angebot fest.

  3. 03

    Entwicklung

    Wir zeigen in kurzen Abständen lauffähige Versionen und arbeiten mit Ihrem Feedback weiter.

  4. 04

    Einrichtung und Übernahme

    Wir übernehmen Ihre bestehenden Daten und begleiten Ihr Team beim Start.

  5. 05

    Support

    Wir betreiben die Software im Abonnement und halten sie aktuell und sicher.

Häufige Fragen

Müssen wir Einheitspreise jedes Mal von Hand eingeben?

Nein. Das Preisverzeichnis aus dem Vertrag wird einmal geladen; danach kommt der Preis mit der gewählten Position. Arbeiten Sie mit Positionen aus öffentlichen Preiskatalogen, lässt sich auch deren Import im Umfang einplanen.

Müssen wir ganz auf Excel verzichten?

Nein. Die Ausgabe von Zusammenstellung und Aufmaßblättern als Excel-Datei in dem Format, das Auftraggeber oder Bauüberwachung gewohnt sind, kann Teil des Umfangs sein. Ziel ist, dass die Software im Unternehmen die eine verlässliche Quelle ist.

Auf der Baustelle ist das Netz schwach. Funktioniert die Erfassung?

Das berücksichtigen wir von Anfang an im Umfang. Die Software kann so ausgelegt werden, dass Mengen und Fotos auf dem Smartphone gespeichert und bei Empfang hochgeladen werden; davon hängt ab, ob die Erfassung vor Ort tatsächlich genutzt wird.

Lässt sich eine Preisgleitung berechnen?

Die in Ihrem Vertrag festgelegte Preisgleitformel kann in den Umfang aufgenommen werden. Indexwerte werden von Hand eingegeben, oder ihr Import aus einer festgelegten Quelle wird projektbezogen geplant. Die Berechnung erfolgt in der Software; die Prüfung der Eingaben bleibt Ihre Aufgabe.

Können sich unsere Nachunternehmer anmelden?

Wenn Sie es wünschen. Ein Nachunternehmer kann das Recht erhalten, nur seine eigenen Leistungen zu sehen und Mengen vorzuschlagen; die Freigabe bleibt bei der Bauleitung. Möchten Sie keinen Zugang geben, erfasst die Bauleitung die Leistungen, und der Ablauf bleibt gleich.

Können steuerliche Abzüge in der Abrechnung erscheinen?

Steuerliche Abzüge lassen sich mit den Sätzen und Regeln, die Ihre Steuerberatung festlegt, hinterlegen und in eigenen Zeilen ausweisen. Welche Abzüge gelten, beurteilt Ihre Steuerberatung, nicht die Software.

Wann könnte eine strittige Menge in die Abrechnungssumme eingehen?

Technisch anerkannte Mengen können von strittigen Vorschlägen getrennt bleiben. Welche Freigabe Summen verändert und welche Periode korrigiert wird, bestimmen wir gemeinsam anhand Ihres Vertrags.

Sind Sicherheiten und Sicherheitseinbehalte dieselben Angaben?

Frist und Rückgabebedingungen einer Sicherheit unterscheiden sich vom berechneten Einbehalt. Die Felder können verbunden werden; Quelle und Prüfzuständigkeit werden im Erstgespräch gewählt.

Wie wird der Preis festgelegt?

Nach einem Erstgespräch erstellen wir ein schriftliches Angebot mit Umfang, Modulen und Einrichtungsaufwand. Die Software wird im Monats- oder Jahresabonnement bereitgestellt.

Erhalten wir den Quellcode?

In unserem Standardmodell wird die Software im Abonnement bereitgestellt, der Quellcode wird nicht übertragen. Ein anderes Modell vereinbaren wir in einem gesonderten schriftlichen Vertrag.

Wer ist für die Nutzung der Software verantwortlich?

Wir entwickeln und betreiben die Software. Für die Art der Nutzung, die eingegebenen Daten und veröffentlichte Inhalte ist der nutzende Betrieb verantwortlich; Einzelheiten regelt der Dienstleistungsvertrag.

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